Krankenkassenanerkennung
Die APM-Therapie wird über die Zusatzversicherung der Krankenkassen vergütet. Damit die Rückvergütung möglich ist, muss der APM-Therapeut bei der Registrierstelle EMR und/oder ASCA und je nach Bedarf auch separat bei der Visana-Gruppe und EGK registriert sein.
Es ist deshalb wichtig, vor einer APM-Therapie bei der eigenen Krankenkasse, bei der eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, folgendes nachzufragen:
- Ist der APM-Therapeut (Vorname, Name, Adresse) registriert?
- Wieviel von den erbrachten Leistungen wird durch die Zusatzversicherung vergütet?

